Herten-Westerholt. Das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden - das stand am 13. November als Überschrift über der Agenda für die Zusammenkunft der Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Herten-Westerholt. Kaffee, Kuchen, das eine oder andere Schnittchen, dazu ein ausführlicher Vortrag zur Pflegeversicherung und den versicherten Leistungen - die drei Stunden der Zusammenkunft vergingen hier wie im Flug.
Fachkundiger Vortrag
Nach dem "Startschuss" um 15 Uhr und einer ausgiebigen Stärkung am reichhaltigen Buffet ging es dann zum Bildungsteil über.
Gleich drei Referentinnen teilten sich die Vortragsarbeit, beleuchteten verschiedene Schwerpunkte und sorgten durch den Wechsel der Vortragenden bei dem wichtigen, interessanten aber auch komplexen Thema für Abwechslung.
Den Startschuss machte Michaela Huster, Leiterin des ambulanten Pflegedienstes Kirsch aus Herten-Scherlebeck.
Als weitere Referentinnen standen zwei Mitarbeiterinnen der Knappschaft Bahn See aus den Geschäftsstellen Marl und Herten parat. Frau Müller und Frau Moeller ergänzten die vorhergehenden Ausführungen und beleuchteten das Themenspektrum aus der Sicht einer - auch beratenden - Krankenkasse.
Insgesamt wurde ein breiter Fächer an Aspekten ausgebreitet.
Pflegeversicherung in Deutschland
Die freie Enzyklopädie Wikipedia schreibt zur Pflegeversicherung in Deutschland:
Die Soziale Pflegeversicherung (PV) in Deutschland ist der jüngste eigenständige Zweig der Sozialversicherung. Er wurde mit Wirkung zum 1. Januar 1995 durch Verabschiedung des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) als Pflichtversicherung eingeführt und bildet – neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherungen. Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit hat die Soziale Pflegeversicherung die Aufgabe, Hilfen für Pflegebedürftige zu leisten, die wegen der Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Die Hilfen werden im Einzelfall je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gewährt durch Zahlung eines Pflegegeldes bei ehrenamtlicher Pflege oder durch Übernahme der Pflegekosten bei professioneller ambulanter oder (teil-)stationärer Pflege. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können übernommen werden. Schließlich werden Leistungen an ehrenamtlich Pflegende erbracht. Die Kosten werden jeweils im Rahmen von Höchstsätzen ersetzt, also anders als bei der Krankenversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen regelmäßig voll abdeckt. Die Pflegeversicherung ist mithin keine Vollversicherung.
Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden, ihre Aufgaben jedoch in eigener Verantwortung als rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung wahrnehmen. Alle gesetzlich krankenversicherten Personen sind von Gesetzes wegen in der sozialen Pflegeversicherung versichert (§ 20 SGB XI). Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung, die deutschem Recht unterliegt, müssen bei diesem Unternehmen zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen Versicherungsvertrag abschließen und aufrechterhalten (§ 23 SGB XI). Damit wurde erstmals die Versicherungspflicht für den gesamten nach deutschem Recht krankenversicherten Bevölkerungsteil eingeführt. Entlastet werden dadurch vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialhilfe, aber auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler“ bis zur Einführung der Pflegeversicherung keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch nehmen konnten.
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